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Hecker beauftragt hatte, schriftliche Vorschläge einzureichen, wie seiner Anstalt aufgeholfen werden könne, überreichte dieser die verlangten Vorschläge und erbat für die Schule unter anderm „Privilegia und Jura Gymnasii im Distrikt der Dreifaltigkeitskirchen-Parochie" und den Namen des Königlichen Friedrichs-Gymnasiums. Unter dem 8. Februar desselben Jahres wurde darauf erwidert, dafs der König ratsam finde, dafs diese Schulanstalten unter dem bisherigen Namen einer Realschule vor der Hand in der Stille annoch kontinuieren, indem die Erteilung der Privilegiorum und Jurium Gymnasii aus vielen erheblichen Ursachen vorjetzt denenselben mehr schädlich als nützlich sein dürfte.“4)

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Noch deutlicher ergiebt sich aus den von Silberschlag vorgenommenen Änderungen, dafs die Gesamtheit der Heckerschen Anstalten mit dem Namen der Realschule bezeichnet wurde. Dasselbe folgt aus dem, was über die Bedeutung, welche dem Namen einer Realschule damals beigelegt wurde, in einem Programm des Inspektors) Johann Friedrich Hähn vom Jahre 1753 gesagt wird. Derselbe giebt fünf Kennzeichen einer Realschule an; wir wollen wenigstens die ersten vier hier wiederholen. 1) „In solchen Anstalten müssen Sprachen, Wissenschaften und Künste getrieben, werden. Nicht dafs alle Scholaren alles dieses zugleich, auf einmal lernen müfsten. Nein, sondern dafs ein jeder Schüler dasjenige da erlernen könnte, was ihm nach dem Gutbefinden seiner Eltern und Lehrer in Absicht seiner künftigen Lebensart zu wissen nötig ist. Durch eine solche Veranstaltung könnte man fähige und muntere Köpfe auf das eigentliche Studieren und auf Grundlegung zu einer gründlichen Gelehrsamkeit führen; man könnte auch in eben dergleichen Schulen geschickte und brauchbare Leute für allerlei andere Stände zuziehen.“ 2) „Sollte dergleichen Schule eine Realschule mit gutem Recht genannt werden, so müssten die Kinder von dem Anfang ihres Schulgehens an auf die Sachen in der Welt, die ihnen vorkommen, geführt werden, und ihr Verstand müfste aufgeräumt werden, diese Dinge verstehen zu lernen.“ Dieses wären Realien. 3) „Man sollte den Kindern in dergleichen Anstalten die Sachen nicht nur in deutlichen und verständlichen Beschreibungen mit Worten beizubringen, sondern so viel als nur immer möglich - alles wo nicht im grofsen und nach der Natur selbst, doch in Modellen oder Maschinen, wenigstens in richtigen, deutlichen Kupfern und Rissen vorstellig zu machen suchen. Junge Leute werden auf solche Art beizeiten auf autovíav oder auf die Sache selbst, sie nach ihrer eigentlichen Beschaffenheit zu besehen, geleitet, und dies ist ein Vorteil auf das ganze künftige Leben." 4) „Es müssen auch die Scholaren auf ernsthafte, zu ihren künftigen ziemlich wahrscheinlichen Amts- und Lebensumständen nötige, nützliche und förderliche Sachen gewiesen werden. Vitae, non scholae discendum est. Man soll der Jugend nicht leicht etwas vergebens, in spem futurae oblivionis, oder was sie wohl gar sich mühselig müssen wieder abgewöhnen und verlernen, beibringen." Darauf bespricht Hähn die Lehrgegenstände, welche in der Realschule, d. h. also in den einzelnen Schulen derselben gelehrt werden: 1) Sprachen (Deutsch, Lateinisch, Griechisch, Hebräisch), 2) Wissenschaften (Theologie, Philosophie, Physik oder Naturlehre, Mathematik, die Lehre vom menschlichen Körper, historische Wissenschaften), 3) Künste (Rechenkunst, Buchhalten, Oekonomie, die Lehre von den Manufakturen und Handwerken, Zeichnen, Baukunst, die Lehre von den Bergwerken und unterirdischen Sachen, Schreiben).

worden sein soll, ist mir nicht zu Gesicht gekommen. Auf die mit der Anstalt verbundene Pensionsanstalt, sowie auf die Gründung der Töchterschule unterlassen wir einzugehen. 4) Vgl. A. J. Hecker, a. a. O. S. 29. 5) Nach einem bei den Akten im Konzept befindlichen Schreiben A. Joh. Heckers an König Friedrich II. vom 27. Juni 1784 war mit dem Direktorium keine Lehrerstelle verbunden. Es erklärt sich dies daraus, dafs die ersten drei Direktoren zugleich Geistliche waren und noch andere Ämter zu verwalten hatten.

Man sieht, dafs als das eigentlich charakteristische Merkmal der Realschule nicht der Beruf, für den der Schüler vorbereitet werden soll, auch nicht die Gegenstände des Unterrichts, sondern die Art des Unterrichts, die Anschaulichkeit desselben angesehen werden; es ist der Gegensatz des Realismus und Verbalismus, um den es sich in jener Zeit handelte.

Alles, was Hähn über die der Heckerschen Realschule zu Grunde liegende Idee, über den Grund ihres Namens sagt, zeigt deutlich, dafs sie von ihren Aufgaben auch die Vorbildung für ein gelehrtes Studium prinzipiell nicht ausschlofs. Dies kann auch daraus geschlossen werden, dafs in der lateinischen Schule neben lateinischem auch griechischer und, wenn auch später (aber noch zur Zeit des Direktors Joh. Jul. Hecker), hebräischer und philosophischer Unterricht erteilt wurde), und daraus, dafs Hähn in seiner letzten Schulschrift, im Osterprogramm von 1759 (S. 36), ausdrücklich erwähnt, dass in den sechs Jahren, seitdem er an der Schule sei, 23 Scholaren der Anstalt nach Akademieen gezogen seien. In späteren Programmen wird wiederholt von dem Abgange solcher Schüler gesprochen, die zu Universitätsstudien übergingen.

Johann Julius Hecker starb am 29. Juni 1768. Friedrich II. ernannte zu seinem Nachfolger den wegen seiner ausgebreiteten Kenntnisse in der Mathematik und Physik berühmten Pastor an der Heiligegeist-Kirche zu Magdeburg Johann Esaias Silberschlag. Er wurde nicht nur zum Oberkonsistorialrat, sondern 1770 auch zum Oberbaurat ernannt. Die bisherige lateinische Schule erhielt von ihm den Namen eines Pädagogiums. In dem Michaelis-Programme des Jahres 1769, in welchem der neue Direktor die Frage untersuchte, ob eine Normalschule möglich sei, findet sich folgende Stelle: „Wir sind ungemein weit entfernt, unsere Realschule für eine Normalschule auszugeben, da wir kaum fertig geworden, zu beweisen, dass eine möglichst beste Schule ein Unding sei. Alles, was man mit Recht von uns fordern kann, besteht in einer Einrichtung derselben nach der Lage unserer gegenwärtigen Umstände. Sprachen, Wissenschaften, Künste und Handwerke sind zu allen Zeiten dem gemeinen Wesen nötig, und daher wird von nun an die Realschule eingeteilt in ein Pädagogium, wo Scholaren zur Gelehrsamkeit zubereitet werden, in eine Kunstschule, wo die zur Handlung, zur Oekonomie, zur Architektur, zur Bildhauerkunst und Malerei nötigen Unterweisungen gegeben werden, und in eine Handwerker- oder deutsche Schule. Diese drei Schulen sind sowohl in Ansehung der Lektionen als auch der Lehrart voneinander merklich unterschieden, und wir erlangen durch diese Abteilung den Vorteil, dafs ein jeder Scholar seiner Bestimmung gemäss unterrichtet werden kann, ohne dadurch die Klassen unnötigerweise zu vervielfältigen. Denn ein jeder Scholar wird als ein Mitglied der ganzen Realschule betrachtet, und ihm werden jedesmal nur diejenigen Lektionen ausgesucht, die sich für seine künftige Lebensart und für sein gegenwärtiges Alter und Fähigkeit schicken. Was die Lektionen betrifft, so teilen wir dieselben ein in unveränderliche und veränderliche. Jenes sind die Hauptlektionen, dieses die Nebenarbeiten. Zu den Hauptlektionen werden auf dem Pädagogio gezählet die Theologie, die Philosophie, die Mathematik, die Historie und Geographie, die Beredsamkeit und Poesie und von Sprachen die lateinische, französische, griechische und hebräische. Nebenlektionen sind das Zeichnen, Reifsen, die Botanik und andere, die nur alsdann vorgetragen werden, wenn Scholaren vorhanden, so von denselben einen künftigen Gebrauch machen können. Hingegen in der Kunstschule gehört die französische Sprache, die Zeichen- und Reifskunst, die praktische Mathematik, die Kaufmanns-Rechenkunst, die Oekonomie, die Handlungswissenschaft und das Briefschreiben zu den Hauptlektionen. In der deutschen Schule ist man zufrieden, wenn ihre Schüler im

6) Vgl. A. J. Hecker, a. a. O. S. 8.

Christentum, im Lesen, Rechnen und Schreiben geübt werden, und die Handwerksklasse vertritt bei diesen künftigen Lehrlingen die Stelle der Mathematik. Fände sich in der deutschen Schule eine geschickte Hand zum Zeichnen und ein offner Kopf zur Mathematik, so kann selbige die Zeichenkunst und der fähige Kopf die Mathematik auf der Kunstschule erlernen. Der Schüler der Kunstschule, wenn er ein Maler, Bildhauer oder Architekt werden will, kann dagegen die römischen Altertümer und Mythologie auf dem Pädagogio hören. Wiederum kann der Pädagogist, wenn er nebst der Theorie der Mathematik auch die Ausübung dieser Wissenschaften lernen will, oder eines Unterrichts in der Manufaktur-Wissenschaft, in der Oekonomie oder andern Künsten bedarf, die Kunstschule besuchen, sowie der Scholar der Kunstschule die Theorie der Mathematik auf dem Pädagogio hören kann. Dieses wird vermutlich hinreichend sein, sich eine Hauptidee von dem Plane der Realschule zu machen. Alle diese Lektionen halten einen gewissen Kreislauf und innerhalb drei halben Jahren fangen sie sämtlich wieder von vorne an“. Es folgt dann eine Übersicht über die Verteilung der Lektionen in den drei Schulen für das bevorstehende halbe Jahr, das Wintersemester 1769/70. Wir setzen ihn nicht hierher, da er in der öfter angeführten Schrift von A. J. Hecker (Berlin 1797) S. 47 ff., sowie im wesentlichen in J. H. Schulz' Geschichte der Königlichen Real- und Elisabeth-Schule zu Berlin (1857) abgedruckt ist.

Von jetzt ab wird von dem Pädagogium der Königlichen Realschule, von der Kunstschule der Königlichen Realschule u. s. w. gesprochen.

Silberschlag, der die Direktion der Realschule im Juli 1769 übernommen hatte, wurde durch ein Kabinetsschreiben Königs Friedrich II. vom 5. Mai 1784 auf sein durch seine Gesundheitsverhältnisse veranlafstes Ansuchen aus seinem Amt entlassen und mit dem Vorschlage seines Nachfolgers beauftragt. Er schlug den bisherigen Inspektor und zweiten Prediger bei der Dreifaltigkeitskirche Andreas Jakob Hecker vor. Derselbe leitete die gesamten Anstalten bis zum Juli 1819. Die grofsen Verdienste hier darzulegen, welche er sich um die äufseren Verhältnisse der Realschule sowie um den innern Ausbau der zu ihr gehörigen Schulen erwarb, ist nicht unsere Absicht. In seine Direktionszeit fällt die Feier des fünfzigjährigen Jubiläums der Realschule, welche am 7., 8. und 9. Mai 1797 veranstaltet wurde. A. J. Hecker lud zu ihr durch den öfter erwähnten „kurzen Abrifs der Geschichte der Königlichen Realschule in den ersten fünfzig Jahren nach ihrer Stiftung" ein. Am 7. Mai, einem Sonntage, fand eine Dankpredigt in der Dreifaltigkeitskirche statt, am 8. Mai folgte die gewöhnliche jährliche Prüfung der Schüler des Pädagogiums, bei welcher 26 Schüler als Redner auftraten; am 9. Mai wurde von einem Lehrer des Pädagogiums über die Verdienste gesprochen, welche sich der Stifter der Realschule um das Schulwesen überhaupt erworben habe; ein Schüler, dessen Name Johann Julius Hecker war, hielt auf den gleichnamigen Stifter der Realschule eine Lobrede; vier Schüler unterredeten sich über die Kunst, Spiegel zu machen; ein Abiturient hielt eine „selbstverfertigte" Lobrede auf den Stifter der Realschule, ein zweiter Abiturient sprach in seiner eigenen" Rede über die Verdienste der Beförderer des Schulwesens und nahm in seinem und der übrigen Abgehenden Namen von der Schule Abschied, worauf dann ein zurückbleibender Schüler glückwünschend antwortete. Zum Schlufs entliefs der Direktor mit einer kurzen Rede die Abgehenden. Vier Schüler des Pädagogiums gingen auf die Universität, einer zum Studium der Rechtswissenschaft, drei zu dem der Theologie. An demselben Tage wurde nachmittags ein Konzert gegeben, nach welchem fünf Schülerinnen in einer Unterrednung ihre Freude über die Jubelfeier zu erkennen gaben, und dann wurden durch das Graunsche Tedeum die Feierlichkeiten geschlossen.

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Friedrich Wilhelm II. erhob bei Gelegenheit der Jubelfeier das Pädagogium zu einem Gymnasium und genehmigte, dafs es den Namen seines höchsten Wohlthäters führe, die Kunstund deutsche Schule aber das für diese Anstalten sehr zweckmäfsige Prädikat Realschule beibehalten dürfen." (Einladungsschrift zu den Schulfeierlichkeiten, welche den 26. und 27. September in dem hiesigen Königlichen Friedrich-Wilhelms-Gymnasium und der damit verbundenen Realschule veranstaltet werden sollen", 1797, S. 14).

Die „Urkunde, wodurch das Pädagogium der hiesigen Realschule zu einem Gymnasium erhoben“ wurde, ist in dem Osterprogramm des Jahres 1798, S. 31 ff. abgedruckt und lautet folgendermalsen: „Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König von Preufsen p. p. Urkunden und bekennen hiermit für Uns, Unsere Erben und Nachkommen von der Krone und Chur: Demnach uns der Würdige und Hochgelehrte, Unser Ober-Konsistorial- auch Ober-Schulrat, Pastor bei der Dreifaltigkeits-Kirche allhier, zeitiger Direktor der hiesigen Realschule und Lieber Getreuer Andreas Jakob Hecker, allerunterthänigst zu vernehmen gegeben, wie die seiner Direktion jetzt anvertraute Realschule unter göttlichem Segen nunmehr ein halbes Jahrhundert glücklich bestehe und am 9. dieses Monats ihr fünfzigjähriges Jubelfest feierlich begehen und dafs es allen Vorgesetzten, Lehrern und Lehrlingen derselben zu einer ausnehmenden Aufmunterung gereichen würde, wenn Wir das mit dieser Anstalt verbundene Pädagogium oder die sogenannte gelehrte Schule, in welcher seit ihrer Stiftung schon eine grofse Anzahl von Jünglingen zu akademischen Studien vorbereitet und zu nützlichen Mitgliedern des Staats, der Kirche und der Schulen gebildet und zugezogen worden wären, in ein Gymnasium zu erheben, ihm die Führung unseres Namens zu erlauben und drei Lehrern in den obern Klassen den Rang und den Charakter der Professoren beizulegen die Gnade haben wollten, dass, da uns diese gemeinnützige Anstalt und die von den bisherigen Vorstehern und Lehrern derselben zu deren Aufnahme und Flor mit unverdrossenem Fleisse und Eifer angewandte rühmliche Bemühungen zu einem allergnädigsten Wohlgefallen gereichen und wir nach Unserer Neigung, was zur Beförderung des Unterrichts in der christlichen Religion und zur Erlangung nützlicher Kenntnisse in Künsten und Wissenschaften gereichen kann, gern alles beitragen, daher auch Wir dieser Schulanstalt zum Beweise Unserer für sie hegenden besondern Huld, Gnade und landesväterlichen Sorgfalt bereits unterm 23. Juli 1795 jährlich 4000 Rthlr. angewiesen haben, Wir das mit solcher verbundene Pädagogium oder die sogenannte gelehrte Schule zu einem Gymnasio mit der Erlaubnis, den Namen: Königliches Friedrich - Wilhelms-Gymnasium, führen zu können, allergnädigst zu erheben und zu bewilligen geruhet haben, dafs drei Lehrer der obern Klassen dieses Gymnasii den Charakter von Professoren von nun an bekleiden und ihnen solcher erteilet werden soll. Wir thun solches auch hierdurch und kraft dieses kund, wollen und verordnen hiermit, dafs das mit der von Uns dotierten Realschule verbundene Pädagogium von nun an zu ewigen Zeiten unter Unserm und Unserer Nachfolger Schutz als ein öffentliches Gymnasium angesehen werden, solches den Namen Königliches Friedrich - Wilhelms-Gymnasium führen und aller Rechte, Vorrechte, Freiheiten und Gerechtigkeiten, welche andern Gymnasiis in Unsern Landen zustehen, sich ebenmässig zu erfreuen haben, auch bei selbigem drei Lehrer der obern Klassen den Rang und den Charakter der Professoren erhalten und ihnen von nun an jedesmal die Bestallungen darüber von Unserm Geistlichen Departement ausgefertigt werden sollen, wobei Wir es jedoch sowohl den jetzigen als künftigen Curatoribus und Directoribus der Realschule hierdurch ausdrücklich zur Pflicht machen, mit gewissenhafter Sorgfalt darauf zu sehen, dass zu Professoren nur vorzüglich geschickte und solche Lehrer gewählt und vorgeschlagen werden, von welchen sie überzeugt sein können, dafs sie sich

die durch diesen Charakter erhaltene Distinktion zur Aufmunterung in Verdoppelung ihres Fleifses bei dem Unterricht der ihnen anvertrauten Jugend werden dienen lassen. Wir befehlen und gebieten auch hiermit gnädigst, sowohl Unserm Geistlichen Departement als dem OberCuratorio und der Direktion der hiesigen Realschule, hierüber jetzt und in künftigen Zeiten genau zu halten, Unserm Kammergericht und übrigen Gerichts-Obrigkeiten hieselbst aber, dieses Unser Friedrich-Wilhelms-Gymnasium bei den ihm verliehenen Privilegiis, Rechten und Gerechtigkeiten bedürfenden Falls von Unsertwegen kräftigst zu schützen, auch nicht zu gestatten, dafs solches dawider auf einige Weise beeinträchtigt oder beschweret werde. Urkundlich etc. Berlin, den 8. Mai 1797. Friedrich Wilhelm."

(L. S.)

Nach geschehener unerwarteter Bekanntmachung dieser Erhöhung des Pädagogiums der Realschule am 9. Mai 1797 hielt Friedrich Gedike eine Glückwünschungs - Rede an das neue Friedrich-Wilhelms-Gymnasium, welche in dem zuletzt erwähnten Osterprogramm S. 43 ff. abgedruckt ist und aus welcher wir folgende Stellen hierher setzen. „Gern und willig nehmen die hiesigen ältern Gymnasien an der Freude ihrer neuen jugendlichen Schwester, des FriedrichWilhelms-Gymnasiums, Anteil; sie freuen sich mit ihr über die Beweise der Königlichen Gnade, die diesen heutigen Tag doppelt feierlich gemacht hat. Schon seit 50 Jahren behauptete das mit der Realschule verbundene Pädagogium einen ehrenvollen Platz neben den hiesigen drei deutschen Gymnasien." „Was in den Gymnasien gelehrt ward, ward auch hier gelehrt, und das Publikum, das freilich oft an Namen hängt, liefs sich doch hier nicht hindern, der hiesigen gelehrten Schule, wenn ihr gleich der Titel eines Gymnasiums fehlte, Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und ihr das ihr gebührende Vertrauen zu schenken.“ Friedrich Wilhelm hat, heifst es später, die Existenz dieser Schule gesichert! Er hat durch Anweisung eines bestimmten Fonds sie aus dem Zustande der Abhängigkeit und Ängstlichkeit, in welchem sie vorher nach der Natur der Sache sein mufste, in einen Zustand der freiern, frohern Existenz verpflanzt, und nun war auch der Zeitpunkt gekommen, da dieser seit 50 Jahren so verdienstreichen Anstalt auch eine äufsere Verzierung willkommen sein musste. Auch diese schenkte Friedrich Wilhelm ihr. Das Pädagogium der Königlichen Realschule hat aufgehört. So wollte es Friedrich Wilhelm! An seine Stelle tritt das Friedrich-Wilhelms-Gymnasium.“ „Jedes der hiesigen deutschen Gymnasien hat dem Staate seit jeher eine grofse Anzahl brauchbarer, gelehrter, verdienstvoller Männer erzogen. Das Friedrich- Wilhelms - Gymnasium wird jetzt noch weniger den andern Gymnasien darin nachstehen, als es schon vorher geschah."

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Das nächste vorhandene Schülerverzeichnis giebt die Zahl der Schüler und Schülerinnen, welche im Wintersemester 1798/99 im Königlichen Friedrich- Wilhelms-Gymnasium, in der damit verbundenen Realschule und in den übrigen Schulen der Dreifaltigkeitskirche unterrichtet worden" (eine Bezeichnung, welche auch in der Folge beibehalten wird), auf 72 für das Gymnasium, 242 für die Realschule (d. h. 40 für die Kunstschule und 202 für die deutsche Knabenschule) an. Am Anfange des laufenden Wintersemesters zählte das Gymnasium 781. Schüler.

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